Ambulant betreutes Wohnen 2
Ambulant Betreutes Wohnen ist eine besondere Art der Unterstützung für Menschen mit allen Formen der Beeinträchtigungen – körperlich, geistig, seelisch und Sucht–, die durch die gesetzliche Eingliederungshilfe finanziert wird. Diese Eingliederungshilfe nach SGB XII ist ein Angebot, um wieder (besser) am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Alle Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf diese Hilfen.
Wir von “Seele in Not“ e.V. haben eine Leistungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) für die Betreuung von Menschen mit psychischer Behinderung………..!!!!!
Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer seelischen Erkrankung und einer wesentlichen Behinderung im Sinne des §53 ff. SGB XII.
Für die Beantragung der Eingliederungshilfe sind folgende Punkte erforderlich:
Eine fachärztliche Stellungnahme
Eine fachärztliche Stellungnahme